Bewerbung / Aufnahmeprüfung
Für die Bewerbung zur Aufnahmeprüfung schicken Sie bitte dieses Formular mit den folgenden Unterlagen bis spätestens zwei Wochen* vor dem Prüfungstermin an die Hochschule:
- ein ausführlicher Lebenslauf
- eine beglaubigte Abschrift des Schulzeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife
- Abschriften der Zeugnisse vorangegangener kirchenmusikalischer Ausbildungen
- ein behördliches Führungszeugnis
- Bestätigung der Mitgliedschaft in einer der ACK angehörenden Kirche, für ein Studium der Kirchenmusik der Mitgliedschaft in der ev. Kirche
Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern ist ein behördliches Führungszeugnis nur erforderlich, wenn sie bereits länger als sechs Monate im Land sind.
Für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung für ein MA-Studium Kirchenmusik ist der Nachweis eines bestandenen BA- oder B-Examens Kirchenmusik notwendig, für die Zulassung zu den Künstlerischen Aufbaustudiengängen der Nachweis eines abgeschlossenen Kirchenmusikstudiums.
Über die Zulassung entscheidet der Rektor. Sie wird von dem Ergebnis einer Aufnahmeprüfung abhängig gemacht. Für das Sommersemester findet die Aufnahmeprüfung jeweils Anfang Februar statt, für das Wintersemester sind die Aufnahmeprüfungstermine im Juni und im September.
Zur Vorbereitung der Aufnahmeprüfung im Fach Bachelor-Kirchenmusik können Sie sich einen Mustertest für die Fächer Gehörbildung und Tonsatz anschauen.
* Sonderregelung für MA-Kirchenmusik und Künstlerischer Aufbaustudiengang Chorleitung:
Wegen des Umfangs der Aufnahmeprüfung und des damit für die Hochschule verbundenen organisatorischen Aufwands kann die Prüfung nur im Februar und Juni erfolgen. Die Bewerbung dafür muss bis zum 15. November für die Prüfung im nachfolgenden Februar und bis zum 15. April für die Prüfung im nachfolgenden Juni eingereicht werden.

