2. Einleitung

Im deutschsprachigen Kulturraum hat sich weit über ein Jahrtausend hinaus ein heterogener Liedbegriff entwickelt, der in seiner spezifischen, sich stets wandelnden Ausprägung als herausragender Teil einer umfassenden Welt-Musik an den "Zivilisationsprozeß"1 von Mensch und Natur, Mensch und (soziale) Ordnung gebunden ist. Das Lied als Symbiose von Wort und Ton steht vor anderen Musiksparten in musiksoziologischen Zusammenhängen, die – unmittelbar einsichtig – wie folgt fokussiert werden können:

  Der Komponist - Lebenspanorama, Inspirationsquelle
  Die Interpreten - Sozialer Status, Niveau von Ausbildung und künstlerischer Qualität
  Das Publikum - Trägerschichten, gesellschaftliche Institutionen (Handwerk, Bildungsbürgertum, Hof, Staat, Kirche)
  Die Umgebung - Machtinstanzen, Rückkoppelungseffekte zwischen Musik (Lied) und verschiedenen sozialen Bereichen (Arbeit, Politik, Bildung, Wissenschaft, Kultur)2

Im europäischen wie anglo-amerikanischen Raum finden sich unterschiedliche Begriffsbezeichnungen wie song, canto, mélodie. Das Spektrum der Bedeutungen ist ambivalent und different, geht es doch auch um denselben Terminus. Das deutsche Lied, in seiner Entstehungszeit um Karl den Großen (768-814) den Quellen nach schwer faßbar, macht eine atemberaubende, verschwommene Begriffs-Entwicklung und -Verwirrung bis heute durch!
Zum Stand der Forschung:3
Wesen und Form des Liedes in seiner Vielschichtigkeit vom Mittelalter (einstimmig, ohne Begleitung), über das 12. Jahrhundert (einstimmig, mit Begleitung), das 14. Jahrhundert (c.f. Tenor, mehrstimmig, vokal-instrumental), das 16. Jahrhundert (c.-f.-Lied) bis hin zum 17./18. Jahrhundert (Generalbaß-, Sololied) sind hinreichend untersucht worden. Der Wendepunkt Vater und Sohn Bach (Johann Sebastian und Carl Philipp Emanuel), um 1720/30 mit des Thomaskantors Ausnahme-Komposition Geistliche Lieder und Arien,4 ist allen praktizierenden cantores geläufig. Das weite Feld des inhaltlichen Spektrums hat Charakeristikum und Form zur Konsequenz, deren Assoziation die Trennung in Hauptgattungen Volkslied und Kunstlied sind. Das Kirchenlied ist ein Stück weit zwischen beiden Liedpolen anzusiedeln; in zweierlei Richtung sind Anleihen auszumachen, durch das Geistliche Volkslied und den reformatorischen Choral, der als Lebensgrundlage bei Max Regers Orgellied u.a. einfließt. Die heutige eindeutige Unterscheidung zwischen weltlichem und geistlichem Bereich ist ein Spezifikum des 20. Jahrhunderts.
Während das literarische und editorische Interesse umfassend und detailliert dem Zentrum der deutschen Liedentwicklung im Klavierlied galt und gilt, hat die Forschung bis heute den heterogenen Auftrag von weltlicher und geistlicher Interpretations-Ebene im Begleitinstrument Klavier sowie den durch die Zeit- bzw. Kirchengeschichte bedingten additiven Wandel hin zum souveränen Begleitinstrument Orgel explizit unberücksichtigt gelassen. Das Klavierlied meint den überwiegend säkulären Anteil, impliziert nahezu stillschweigend den sakralen Liedanteil, das Geistliche Lied ist begrifflich nur zufällig zu erkennen, wobei die Gattungsgeschichte zum Lied (in Richtung Oberbegriff oder Gattung) unschlüssig bleibt.5
Die Untersuchungen zum Geistlichen Klavierlied stellen zwangsläufig eine Brücke zum Orgellied dar, das größtenteils unveröffentlicht geblieben ist. Trotz aller Begriffsbestimmungen, Grenzüberschreitungen und Mischformen kristallisieren sich zwei elementare Gemeinsamkeiten heraus: Das Lied als dienende Funktion zur Prägung von Gemeinschaft (weltlich), das Lied als Ausdruck der Huldigung von Taten menschlicher wie göttlicher Omnipotenz (geistlich). Der musiksoziologische Ansatz schließt den Kreis mit einer inhaltlichen Lieddefinition, die quasi horizontal bei den folgenden Untersuchungen Pate stehen wird, das Beziehungsgeflecht Mensch – Natur – Gott.


1   Vgl. Christian Kaden, Musiksoziologie, in: MGG 6, Kassel 1997, Sp. 1652-1658.
2   Vgl. Anm.1, Sp. 1618/1619.
3   Vgl. Ludwig Finscher, Lied, in: MGG 5, Kassel 1996, Sp. 1259/1260.
4   A.a.O. Leipzig 1736, Wiesbaden und Weimar 1923. Zu den 75 Geistlichen Liedern enthält der Anhang drei Arien aus dem Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach (1725) und fünf Lieder nach hand schriftlicher Überlieferung durch Johann Ludwig Krebs (Nr. 4, 5 als Melodie- und Baß-Vorlage, Nr. 6-8 nur als Melodievorlage).
5   Vgl. Anm.3, Sp. 1259-1262.


© KMD Prof. Dr. Rolf Schönstedt